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Verweis

Unter Verweis oder Verweisung versteht man eine Bezugnahme, z. B. in wissenschaftlichen Arbeiten, Standards, Gutachten, Berichten und anderen, wo namentlich unter Angabe der Quellen bestimmte Aussagen belegt oder ergänzt werden. Damit können Aussagen bekräftigt, auf Hinweise, Bilder, Anlagen u.a. verwiesen oder andere Meinungen einbezogen werden, ohne dass der Textfluss, das visuelle oder akustische Dokument unterbrochen wird.
Verweise müssen eindeutig sein und eine Bezugquelle beinhalten, so dass keine Verwechslung erfolgt.
So können Anmerkungen in einem Verzeichnis der Anmerkungen (siehe Abschnitt 2.8.) angeordnet werden oder als Fußnote auf derselben Seite stehen, auf der im Text auf die jeweilige Anmerkung verwiesen wird.
Können Abbildungen, Karten, Pläne, Tabellen, Fotos, Diagramme, Zeichnungen, Skizzen usw. nicht im Text eingeordnet werden, so werden diese als Anlage eingeordnet. Der Verweis erfolgt dann wie folgt: (s. Anlage 2, Abb. 3), (s. S. 87) (s. Tab. 5.7.). Die Abbildungen, Tabellen usw. sind mit einer laufenden Nummer und der Beschreibung zu versehen.

Ein Text wird "der Reihe nach" geschrieben und gelesen. Dies liegt an üblichen Text-Präsentationsmedien. Bei dem Hypertext ist ein nichtlineares Medium zur Präsentation von Texten, wo an Stelle der Buchstabenreihe vernetzte Einheiten von Text eingesetzt werden. Herr Berners-Lee gab der Auszeichnungssprache für Web-Dokumente den Namen HTML (HTML = Hypertext Markup Language, Hypertext Auszeichnungssprache). Die automatischen Querverweise heißen Hyperlink und die automatischen Rückverweis Backlink. Zu erwähnen sind noch die beiden anderen Säulen, das HTTP-Protokoll (HTTP = Hypertext Transfer Protocol), die Spezifikation für die Kommunikation zwischen Web-Clients und Web-Servern und die Spezifikation für die Adressierung beliebiger Dateien und Datenquellen im Web und im übrigen Internet – der URIs (URI = Universal Resource Identifier, universeller Quellenbezeichner).

Eine andere Form der Verweisung findet als Sanktion im Sinne einer Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme Anwendung, z.B. als schriftliche Rüge, Hausverbot, Verweisung des Landes usw.


5/2005

Autor: Peter Rauch

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