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Soziale Marktwirtschaft
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Freie Marktwirschaft
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Die Funktion des Marktes
Soziale Marktwirtschaft
Das Grundgesetz lässt eine Soziale Marktwirtschaft zu und ermöglicht Veränderungen, zum Beispiel die Verbesserung im sozialen Bereich. GG Art. 20. Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, er verbietet ein liberalistisches Wirtschaftssystem mit ungehemmtem Gewinnstreben und ohne soziale Beschränkungen.
GG Art. 14 Abs. 2: Sozialbindung des Eigentums, zum Wohle der Allgemeinheit ist eine Enteignung möglich, wie zum Beispiel die Vergesellschaftung
- von Grund und Boden,
- Naturschätzen und
- Produktionsmitteln
unter angemessener Entschädigung.
1. Begriff und Elemente der Sozialen Marktwirtschaft
Freiheitsprinzip --> Soziale Marktwirtschaft
+ sozialer Ausgleich
Merkmale der sozialen Marktwirtschaft:
- Privateigentum an Produktionsmitteln wird im GG garantiert.
- Einschränkungen von Vertragsfreiheit und Gewerbefreiheit
- bei wenigen Verträgen sind gesetzl. vorgeschriebene Formvorschriften einzuhalten (Schriftform - Bürgschaft, Grundstück - Notar)
- Grundsatz der Gewerbefreiheit in GewO §1, genehmigungspflichtige Gewerbe z. B. Makler GewO §§30 ff oder nach der Handwerksordnung der Meisterbrief
- Marktpreisbildung bis auf wenige Erzeugnisse, z. B. Druck-Erzeugnisse,
- Tarifautonomie der Sozialpartner Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände handeln Löhne und Arbeitsbedingungen aus,
- Leistungswettbewerb, viele bis wenige Anbieter und Nachfrager. Dadurch muss sich jeder um hohe Leistung bemühen bzw. die Nachfrager können auf andere Produkte ausweichen (unvollständige Konkurrenz),
- Unternehmer entscheidet jeweils in eigner Verantwortung aufgrund der Absatzerwartung.
2. Markteingriffe des Staates
Der Staat greift ein:
- Wenn, die freiheitliche Wirtschaftsordnung gefährdet wird,
- wenn, zum Schutz des einzelnen und des Gesamtwohls Maßnahmen notwendig werden,
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
- Kartellgesetz
- unlauteren Wettbewerb
- Patentgesetz
- Gebrauchsmustergesetz
- Urheberrechtsgesetz
Der Staat greif auch in den Marktablauf ein, um wirtschaftliche Schwierigkeiten auszuräumen. Dies erfolgt durch:
- Steuerung Angebot und Nachfrage durch Einfuhren oder Exportverbot,
- Lagerung von lebensnotwendigen Waren, um Überangebote abzufangen und als Reserve,
- Förderung gesamtwirtschaftlicher Interessen, zum Beispiel die Entwicklung von EDV oder Stilllegungsprämien für unrentable Produkte und Subventionen,
- durch steuerliche Vorteile und Prämien kann Kapital gebildet werden,
- Der Einzelne ist durch ein hohes Maß an Sozialleistung des Staates abgesichert,
- Sozialleistungen, Steuervergünstigungen oder Steuerprogression dienen zur Umverteilung des Einkommens.
5/2005
Autor: Peter Rauch