Lösemittel und lösemittelhaltige Stoffe werden nach ihrem Flammpunkt in Gefahrenklassen eingeteilt.
A 1: Leicht entzündlich, Flammpunkt unter 21°C, nicht wasserlöslich,
A II: Entzündlich, Flammpunkt zwischen 21°C und unter 55°C nicht wasserlöslich
A III: Flammpunkt zwischen 55°C bis 100°C, nicht wasserlöslich,
B: Wasserlöslich und leicht entzündlich, Flammpunkt unter 21°C
Die Gefahrenklassen müssen jeweils angegeben werden. Produkte der Gefahrenklassen A 1 und B sind außerdem mit dem Gefahrensymbol für "leicht entzündlich" zu kennzeichnen.
5/2006
Autor: Peter Rauch