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Kategorie Lexikon : Bauen

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Start : Lexikon : Bauen : Seite 240

Werkvertrag
Durch Abschluss eines Werkvertrages ist der Unternehmer verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Werk (Bauwerk) zu erstellen, der Besteller (Bauherr) muss die Vergütung (Werklohn) zahlen. 

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Wertminderung wegen Alters
Berechnet wird die Wertminderung nach dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlage und nicht etwa nach dem Alter. Es wird von einer gleichmäßigen oder von einer mit zunehmendem Alter sich verändernden Wertminderung ausgegangen, die als Restnutzungsdauer bezeichnet wird. Durch Modernisierungsmaßnahmen oder unterlassene Instandsetzung kann sich diese verändern. 

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Wertminderung wegen bauliche Mängel und Schäden
Die zum Wertermittlungsstichtag kalkulierten Schadenbeseitigungskosten werden von dem bereits um die Alterswertminderung geminderten Gebäudesachwert abgezogen. Der Wertminderungsbetrag kann im Allgemeinen nicht höher sein, als der Wertanteil des betreffenden Bauteils am Gesamtwert des Baukörpers. Bei einem älteren Gebäude würden so die Beseitigungskosten den Gebäudesachwert übersteigen. 

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Wetterschenkel
an Fenstern und Türen, die ohne Schutz dem Regen ausgesetzt sind, sollte man einen Wetterschenkel anbringen. Er leitet das Regenwasser ab. 

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Windenergie
kann auch bei Wohnhäusern zur Energieeinsparung beitragen. Ein Generator für Gleich- oder Wechselspannung erzeugt Energie für Heizzwecke oder auch für weitere Nutzung, z.B. Beleuchtung. Anlage ist genehmigungspflichtig. Voranfrage beim Bauamt empfehlenswert. 

Detailiert: Windenergie
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