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Treppengeländer
bei Treppen mit mehr als 3 Stufen ist ein Treppengeländer Pflicht.
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Treppenstufen
Treppen müssen sicher u. beqüm zu begehen sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Verhältnis von Höhe u. Tiefe der Stufen stimmt. Übliche Form für das Steigungsverhältnis: 2 Hohen der Setzstufe u. 1 Tiefe der Trittstufe sollen 62,5 cm betragen. (Beispiel: Stufenhöhe von 17 cm x 2 = 34 cm, Stufentiefe 29 cm, ergibt zusammen 63 cm.)
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Treppenwange
seitliche Begrenzung der Treppenstufe nennt man Wange.
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Trittschall
Schall, der beim Begehen und bei ähnlicher Anregung einer Decke u.a. als Körperschall entsteht und teilweise als Luftschall in einem darunterliegenden Raum o.ä. abgestrahlt wird.
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Trittschallschutzmaß
(abgekürzt TSM)Die TSM-Werte geben in Dezi-Bel die Differenz zur Dämmwirkung einer genormten Idealdecke an. Im Raum unter dieser Idealdecke ist Gehen noch normal und Möbelrücken noch gut hörbar. Das entspricht einem Trittschallschutzmaß von TSM=0 dB. Gehen/Möbelrücken ist z.B. bei
- TSM=-20 dB gut hörbar/laut hörbar,
- TSM=-10 dB noch gut hörbar/gut hörbar,
- TSM=10 dB schwach hörbar/noch normal hörbar,
- TSM=20 dB unhörbar/schwach hörbar.
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