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Wärmedämmung – Verlust für Mieter und Vermieter
Die Bundesregierung will die Rechte der Mieter schwächen. Baumaßnahmen zur Wärmedämmung sollen für drei Monate kein Grund zu einer Mietreduzierung mehr sein. Auch dann, wenn der Mieter dadurch stark belästigt wird. Der Vermieter soll so in die Lage versetzt werden, ohne Mietausfall Wärmeisolierungen am Haus durchzuführen.
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